Aktuelle Meldungen aus der Gemeinde
Informationsveranstaltung zur Baumaßnahme Spitzkunnersdorfer Straße
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Am Dienstag, dem 17. März 2026, um 18:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Leutersdorfer Straße 1 A, eine Informationsveranstaltung der SachsenEnergie AG zu den Baumaßnahmen auf der Sptzkunnersdorfer Straße statt.
Schulanmeldung für das Schuljahr 2026 / 2027
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Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027
Grundschule Leutersdorf
Schulanmeldung
Liebe Eltern,
alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 geboren sind, werden im August 2026 schulpflichtig und sind durch die Personensorgeberechtigten in der Grundschule anzumelden. Es sind an der Grundschule Leutersdorf alle Kinder anzumelden, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Leutersdorf haben und im vorgegebenen Zeitraum geboren wurden.
Kinder, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollenden,
können angemeldet werden.
Die Anmeldung findet in der Grundschule Leutersdorf
zu folgenden Terminen statt:
am Dienstag, dem 9. September 2025, von 14:00 – 18:00 Uhr
sowie
am Donnerstag, dem 18. September 2025, von 9:00 – 12:00 Uhr.
Bitte bringen Sie die Schulanmeldeunterlagen*, die Geburtsurkunde des Kindes, den Impfausweis und (wenn vorhanden) den Schein vom Jugendärztlichen Dienst sowie im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils den urkundlichen Nachweis mit.
Zur Schulanmeldung ist es nicht erforderlich, dass Ihr Kind teilnimmt.
* Die Unterlagen zum Ausfüllen finden Sie auf der Homepage der Grundschule Leutersdorf: www.gs-leutersdorf.de
Grundsteuer 2025 - keine Zahlung ohne neuen Bescheid - Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid
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Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Gemeinde Leutersdorf informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle [nach dem 1. Januar 2025] ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Gemeindeverwaltung nur für Wahlangelegenheiten geöffnet
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Liebe Einwohner,
die Erledigung von Wahlangelegenheiten
im Zusammenhang mit der Einreichung
von Wahlvorschlägen ist am
Freitag, dem 10.05.2024
zu den üblichen Öffnungszeiten
von 9:00 bis 11:30 Uhr
möglich.
Für alle anderen Angelegenheiten bleibt die Gemeindeverwaltung Leutersdorf an diesem Tag geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
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